Italiener mit Wohnsitz im Ausland, die Vergünstigungen für den Kauf von „Erstwohnsitz“ in Italien
Italienische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland: Wenn Sie ein Haus in Italien kaufen, welche Vorteile können Sie erhalten?
Ausländer entscheiden sich zunehmend für Italien, um zu bleiben oder ein Haus zu kaufen. Jahr für Jahr wächst die Zahl derjenigen aus dem Ausland, die unser „Bel Paese“ und Orte mit seltenen landschaftlichen und historischen Schönheiten ins Visier nehmen. Besonders Europäer verlieben sich in unser Territorium: vor allem Deutsche, Niederländer und Schweizer, aber auch viele Russen, die nach einzigartigen und hochwertigen Stücken streben. Dann gibt es die Amerikaner, die Norweger und einige Orientalen, praktischer, aber nicht weniger anspruchsvoll.
Wenn der Ausländer in die italienische Kultur eintauchen möchte, wird in den letzten Jahren ein großer Teil des Immobilienmarktes von vor Jahren ins Ausland ausgewanderten italienischen Staatsbürgern getrieben, die durch den Kauf eines Hauses zur Nutzung zunächst nach Italien zurückkehren wollen ein Ferienhaus und ziehen dann dort hin, wenn sie in Rente gehen.
Die Rückkehr der Italiener, die in den 60er, 70er und 80er Jahren ins Ausland ausgewandert sind, nach jahrelanger Arbeit und vielfach unternehmerischem Erfolg in allen Arbeitsbereichen, sind Ausdruck der Liebe zu ihrem Land. Eine Heimkehr von Menschen, die einen guten Teil ihres Lebens ihrer Arbeit und ihrem Traum geopfert haben, sich im Ausland niederzulassen.
Der Kauf einer prestigeträchtigen Immobilie im Herkunftsland ist auch ein Beweis für den im Ausland erzielten Erfolg.
Aber welche Vorteile können diese im Ausland lebenden italienischen Staatsbürger durch den Kauf eines Hauses in Italien erhalten?
Die erste Voraussetzung, auf die es ankommt, ist die italienische Staatsbürgerschaft, damit es zunächst keine Probleme gibt, falls ein italienischer Staatsbürger im Ausland ansässig ist.
Die Frage des Wohnsitzes im Ausland wird nur dann relevant, wenn steuerliche Vergünstigungen für den Erwerb als „Erstwohnsitz“ beantragt werden.
Viele denken, dass es für den Kauf des ersten Eigenheims in Italien notwendig ist, sich beim AIRE (Register of Italians Residency Abroad) zu registrieren. Doch das ist ein Irrglaube: Saisonarbeiter, Soldaten, Diplomaten und alle, die weniger als 12 Monate im Einsatz waren, sind ausgeschlossen.
Italiener mit Wohnsitz im Ausland haben weiterhin die Möglichkeit, auf die Einrichtung für den Kauf von Immobilien auf italienischem Gebiet zuzugreifen. Das erleichterte Formular wird von der Agentur der Einnahmen mit Rundschreiben vom 1. März 2001, Nr. 19 / E. bestätigt.
Die Leistungen „Erstwohnsitz“ werden für den Fall gewährt, dass Sie nicht bereits ein anderes Haus auf italienischem Gebiet besitzen, das mit den gleichen Vorteilen erworben wurde, es sich um eine Immobilie handelt, die nicht unter die ausgeschlossenen Katasterkategorien fällt, wie z. B. Luxushäuser A1, A8 und A9. Wenn ein im Ausland wohnhafter Einwohner die erste Wohnungsbeihilfe beantragt, muss die Möglichkeit geprüft werden, dass sie gewährt wird, obwohl er in der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, keinen Wohnsitz haben kann, da er sich tatsächlich im Ausland befindet.
Ein Italiener, der sich aus beruflichen Gründen im Ausland aufhält, kann weiterhin eine Immobilie im Inland subventioniert erwerben, sofern es sich tatsächlich um die erste Wohnung in Italien handelt.
Im Gegensatz zu einem in Italien wohnhaften italienischen Staatsbürger ist es in jedem Fall nicht erforderlich, dass der Berechtigte in dem in Italien gekauften Haus wohnt, um Zugang zur Einrichtung des „Erstwohnsitzes“ zu haben, da der Wohnsitz im Ausland aufrechterhalten werden kann. aus geschäftlichen Gründen, auch über einen längeren Zeitraum.
Darüber hinaus ist für die Begründung des Wohnsitzes im Ausland nicht einmal eine Registrierung bei AIRE erforderlich, sondern eine Selbstauskunft, die bescheinigt, dass der Betreffende dauerhaft im Ausland arbeitet und lebt, ist ausreichend.
Es wird daher daran erinnert, dass es keine Verpflichtung gibt, sich auf italienischem Hoheitsgebiet aufzuhalten. In diesem Fall kann das Subjekt daher den Kauf erleichtert als "Erstwohnung" mit den folgenden Tarifen durchführen:
Kauf von Privat oder Mehrwertsteuerfrei
Beim Kauf von einer Privatperson (oder von einem Unternehmen, das mehrwertsteuerfrei verkauft) ist eine Registrierungssteuer von 2% (Erstwohnungszulage) statt 9% auf den neu bewerteten Katasterwert der Immobilie zu zahlen, während die Hypotheken- und Katastersteuern werden jeweils pauschal mit jeweils 50 Euro abgeführt.
Kauf bei einem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen
Handelt es sich beim Verkäufer dagegen um ein Unternehmen mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen, so hat der Käufer stattdessen die auf den Kaufpreis berechnete Mehrwertsteuer in Höhe von 4% (Erstwohnungszuschuss) zu entrichten 10%. In diesem Fall werden die Registrierungs-, Kataster- und Hypothekensteuern in Höhe von jeweils 200 Euro pauschal entrichtet.
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