Kauf eines Hauses in Italien, ein kurzer Leitfaden für Ausländer
Der Kauf eines Hauses in Italien ist möglich,
es ist jedoch erforderlich, die Bestimmungen des italienischen Rechts zu kennen und zu befolgen. Tatsächlich gibt es einige Unterschiede beim Kauf und Verkauf von Immobilien im Vergleich zum Kauf einer Immobilie, die Gegenstand italienischer Staatsangehörigkeit ist.
Wir haben uns oft mit dem Kauf und Verkauf von Immobilien befasst, bei denen der Käufer ein Ausländer war, da unsere Immobilienagentur in Forte dei Marmi lange Zeit beschlossen hat, viel in den ausländischen Markt zu investieren und sich darauf zu konzentrieren, der unser Land so sehr liebt.
Broker Immobiliare Exclusive Real Estate hat daher das enorme Potenzial dieses Sektors genutzt und innerhalb seiner Struktur ein Büro eingerichtet, das sich ausschließlich dem ausländischen Markt widmet und auf die Begrüßung und Verwaltung von Kunden aus aller Welt spezialisiert ist.
Nachfolgend bieten wir 4 Punkte, eine kurze Anleitung zum Kauf einer Immobilie in Italien durch ausländische Kunden:
1- Welche ausländischen Untertanen können tatsächlich eine Immobilie in Italien kaufen?
2 - Welche Dokumente muss der Ausländer haben, der ein Haus in Italien kaufen möchte?
3 - Was ist zu tun, wenn der ausländische Käufer kein Italienisch spricht?
4 - wie die Zahlung von einem ausländischen Staatsbürger geleistet wird, der ein Haus in Italien kauft.
Lassen Sie uns nacheinander die vier Punkte entdecken, die uns interessieren.
1. WELCHE AUSLÄNDISCHEN THEMEN KANN ICH TATSÄCHLICH EIGENTUM IN ITALIEN KAUFEN
Der ausländische Staatsbürger kann in drei Fällen ein Haus in Italien kaufen:
- 1. Fall - ohne Einschränkung, wenn er EU- oder EFTA-Bürger (European Free Trade Association) oder Staatenloser ist und seit mehr als drei Jahren in Italien lebt
Wenn wir NICHT in Fall 1) nur in Betracht gezogen werden, kann der Ausländer eine Immobilie in Italien kaufen:
- 2. Fall - wenn Sie ein ausländischer Staatsbürger sind, der aus bestimmten gültigen Gründen einen legalen Wohnsitz mit einer Aufenthaltskarte oder einer Aufenthaltserlaubnis hat;
- 3. Fall - wenn Sie ein ausländischer Staatsbürger sind, der nicht legal ansässig ist, nur wenn ein internationaler Vertrag dies zulässt oder wenn die Bedingung der Gegenseitigkeit besteht. Gegenseitigkeit bedeutet insbesondere: Bürger von Staaten, die nicht unter die Europäische Union fallen, können nur dann Rechtsakte ausführen, wenn diese Handlungen einem italienischen Staatsbürger im Staat des ausländischen Staatsbürgers gestattet sind, der eine Immobilie in Italien kaufen möchte (in dem Fall) spezifisch).
2. WELCHE DOKUMENTE MÜSSEN DEN AUSLÄNDER BESITZEN, DER EIN HAUS IN ITALIEN KAUFEN MÖCHTE
- Steuerkennzeichen: Um die Urkunde zu unterzeichnen und die Immobilie in Italien zu kaufen, muss der ausländische Staatsbürger das Steuerkennzeichen auf Anfrage der Finanzbehörde ausstellen lassen. Die Abgabenordnung ist für alle verbindlich: Italiener, EU- oder Nicht-EU-Ausländer.
- Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltskarte.
- Reisepass oder gleichwertige Reisedokumente.
3. WAS SOLLTE GEMACHT WERDEN, WENN DER AUSLÄNDISCHE KÄUFER NICHT ITALIENISCH SPRICHT
Lassen Sie uns einen weiteren wichtigen Aspekt betrachten, der berücksichtigt werden muss, um ein Haus an Ausländer zu verkaufen. Wenn der Ausländer, der die Immobilie in Italien kauft, unsere Sprache gut kennt und sie dann in diesem Sinne deklariert, gibt es keine Verpflichtungen.
Wenn andererseits der ausländische Käufer die italienische Sprache nicht versteht und sie nicht gut lesen kann, muss die notarielle Urkunde nicht nur in italienischer, sondern auch in fremder Sprache erstellt werden. Die Übersetzung muss von einem offiziellen Übersetzer durchgeführt werden, der auch an der Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde teilnehmen und seine Unterschrift auf die schriftliche Urkunde setzen muss.
Warum wird ein offizieller Dolmetscher benötigt? Zum Schutz des Käufers: Der Dolmetscher muss die fremdsprachige Übersetzung der Urkunde vorlesen und sicherstellen, dass der Vertrag und seine Bedingungen vom ausländischen Käufer verstanden werden.
Für den Fall, dass der Notar die Fremdsprache perfekt kennt, ist es möglich, direkt ohne die Intervention eines offiziellen Übersetzers vorzugehen.
Eine andere Alternative, immer für den Fall, dass der ausländische Käufer die italienische Sprache nicht versteht, besteht darin, dass der ausländische Staatsbürger eine Vollmacht zum Kauf unterzeichnet, indem er einen Dritten bestellt, der beide Sprachen perfekt versteht. Zu diesem Zeitpunkt wird dieses Subjekt in seinem Namen durch Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde kaufen.
4. WIE KAUFT DER AUSLÄNDISCHE BÜRGER, DER EIN HAUS IN ITALIEN KAUFT?
Wenn der Ausländer, der ein Haus in Italien kaufen möchte, bereits ein Girokonto bei einem italienischen Kreditinstitut hat, bei dem das Geld, das für den Kauf der Immobilie verwendet wird, hinterlegt wird, gibt es kein Problem und die Zahlung erfolgt wie bei einem italienischen Staatsbürger.
Wenn der ausländische Käufer andererseits kein Girokonto in Italien hat, gibt es zwei mögliche Alternativen für den Fall, dass das Ausland, in dem die Beträge hinterlegt sind, KEINE besonderen Beschränkungen und Beschränkungen für seine Überweisung nach Italien auferlegt:
a - Der ausländische Staatsbürger kann direkt in Italien ein Girokonto eröffnen und die Beträge überweisen (die Bank gibt das zu befolgende Verfahren an). In diesem Fall ist er derjenige, der die Bankschecks für Vorauszahlungen und Preisguthaben von der italienischen Bank ausstellen lässt.
b - Der ausländische Käufer kann dem gewählten Notar ein Treuhandmandat unterzeichnen, mit dem er den Beamten anweist, die für den Kauf der Immobilie angegebenen Beträge in einer Treuhandkaution durch Überweisung des ausländischen Käufers auf das dafür vorgesehene Girokonto des zu erhalten Notar (Gesetz 147/13 Art. 1 c. 63-67). Der Notar wird ermächtigt, die gleichen Beträge für die Ausstellung von Banküberweisungen oder Bankscheinen zugunsten der Verkäufer der zu erwerbenden Immobilie gemäß den Vereinbarungen zu verwenden, die bereits in dem von Verkäufern und Käufern akzeptierten Kaufvorschlag bereits unterzeichnet wurden.
HAUSVERKAUF AN AUSLÄNDER: VOM KAUFVORSCHLAG BIS ZUR TAT
In Anbetracht der vier spezifischen Regeln, die das italienische Recht vorsieht, um ein Haus von einem ausländischen Kunden kaufen zu können, ist das restliche Verfahren für den Kauf und Verkauf einer Immobilie das gleiche wie für einen italienischen Staatsbürger.
Das Auslandsbüro von Broker Immobiliare Exclusive Real Estate kann dank Mitarbeitern mit konsolidierter Erfahrung den zukünftigen ausländischen Eigentümer buchstäblich Hand in Hand vom ersten Treffen bis zur notariellen Urkunde begleiten, die von externen Fachleuten in technischen und steuerlichen Angelegenheiten unterstützt wird und legal.
Fachleute in der Branche wissen, dass für eine gute Zusammenarbeit mit dem ausländischen Markt Fähigkeiten von besonderer Sensibilität, Effizienz und Engagement sowie eine ganz andere Vorgehensweise als für den italienischen Markt erforderlich sind. Bei erfolgreicher Umsetzung können die Ergebnisse jedoch sehr hoch sein wichtig, um uns mit Befriedigungen zu füllen, wie unsere vielen ausländischen Kunden zeigen, die zusammen mit uns gekauft haben.